Die Deutsche Nationalhymne oder Das Deutschlandlied        d_flagge1

Herzlich Willkommen liebe Leser und Leserinnen,

dieser Aufsatz beschäftigt sich mit der Deutschen Nationalhymne und ihrer Geschichte. Da es noch immer häufig Deutsche (auch solche, die es wieder werden wollen) gibt, die keine oder nur sehr wenig Kenntnisse über dieses Lied haben und deren Informationen zum Teil nicht nur lückenhaft, sondern sogar falsch sind.

Da Hymne, Land und Volk untrennbar zusammengehören, sollte jeder, der die Deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich zu Recht tragen will, wenigstens
einen Teil dazu kennen.

Das Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen oder sehr selten auch Hoffmann-Haydn’sches Lied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland, dem Heiligen Land der Ahnen, gedichtet. Joseph Haydn hat die Melodie komponiert. Die dritte Strophe des Deutschlandlieds gilt heute als die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland, die erste als die des Reiches.

 

Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Joseph Haydn hat sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich) komponiert. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des so genannten Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente (siehe auch Österreichische Kaiserhymnen).

 

Das Lied wurde 1922 Nationalhymne des Deutschen Reiches. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde zu offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen. Nach der Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik 1990 wurde die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne erneut bestätigt.

 

Hintergrund

Als Hoffmann von Fallersleben den Liedtext am 26. August 1841 verfasste, bestand Deutschland aus vielen größeren und kleineren Staaten, deren Herrscher sich zwar 1815, neun Jahre nach Auflösung des mittelalterlichen Heiligen römischen Reiches deutscher Nation, wieder zu einem lockeren Bund der deutschen Staaten, dem Deutschen Bund zusammengeschlossen hatten, aber ansonsten auf der Souveränität ihrer Territorien beharrten. Die weit verbreitete Sehnsucht der Menschen nach wirklicher nationaler Einheit drückte Fallersleben mit dem Eingangsvers aus: „Deutschland, Deutschland über alles“ (daher: Deutschlandlied). Damit war gemeint, dass das Ziel der Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete, gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte. In dieser Zeit waren die Überwindung der staatlichen Zersplitterung und die nationale Einigung, die Ziele der liberalen Opposition - verbunden mit dem Wunsch nach Überwindung der absoluten Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung. Daher wird in den anderen Strophen die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit beschworen.

 

Das ursprünglich besungene „Deutschland“ wird durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei Grenzen des Deutschen Bundes: die Maas die Westgrenze des Fürstentums Limburg, die Etsch fließt durch Südtirol. Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der Deutschen Nationalbewegung für ein zu schaffendes Deutschland beansprucht wurden: der Belt  lag auf Höhe der Nordgrenze des Herzogtums Schleswig, die Memel war die Nordostgrenze der preußischen Provinz Preußen zu Litauen. Die deutsche Sprachgrenze dagegen war nicht so deutlich umrissen, am ehesten noch in Südtirol. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie überall) nur fließende Übergänge, im Norden war das Dänische weiter südlich verbreitet als heute und entlang der Memel wurde noch mehrheitlich litauisch gesprochen.

 

Der Text der Hymne bzw. des gesamtes Liedes

 

1.

Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

3.
Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
Blüh’ im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!

 

 

Was ist ein Unterpfand ?:
Der Begriff Unterpfand bezeichnet einen Wert oder Gegenstand, der eine Forderung absichert, so wie bei dem Pfand. Einem Unterpfand wird jedoch, im Vergleich zu einem normalen Pfand, ein wichtigerer, fundamentaler Wert zugesprochen. So bezeichnen beispielsweise in der Deutschen Nationalhymne die Werte „Einigkeit und Recht und Freiheit“ die fundamentale Sicherung, also das Unterpfand, für Glück und Wohlergehen.

 

Sind die ersten beiden verbotene Strophen?

Eine verbreitete Legende (speziell unter „professionellen Vergangenheitsbewältigern“ und „systemgläubigen Gutmenschen“) besagt, das Singen der ersten und zweiten Strophe des Deutschlandliedes verboten sei. - Das trifft nicht zu. Allerdings bildet nur die dritte Strophe die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Geschichtlicher Hintergrund:

 

·       Deutsches Reich (1871 – 1945)

Als 1871 das Deutsche Kaiserreich entstand, wurde das Lied  Heil dir im Siegerkranz  zur Nationalhymne (Kaiserhymne); die Melodie entsprach der englischen Nationalhymne God Save the King / Queen. Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem Fallersleben-Lied – auch das Lied Die Wacht am Rhein als Hymne beliebt. Keine der beiden Hymnen war allerdings beschlossen, es gab keine offizielle Nationalhymne.

 

Erst in der Weimarer Republik wurde das Lied der Deutschen am 11. August 1922 zur Nationalhymne:

Nach dem Thronverzicht des Kaisers und der Revolution von 1918/19 war das Reich quasi hymnenlos geworden: Mit „Heil dir im Siegerkranz“ konnte man einem sozialdemokratischen Reichspräsidenten nur schlecht huldigen. Bereits am 12. Mai 1919 brachte daher der Präsident der Nationalversammlung, der Zentrumspolitiker Constantin Fehrenbach, das Deutschlandlied in die Diskussion, wobei er sich über dessen chauvinistischen Gebrauch im Gefolge der 1890er Jahre (u.a. durch die einseitige Betonung des „Über alles“ durch den Alldeutschen Verband) durchaus bewußt war. Jedoch fehlte 1919 noch der klare Anlaß, die Hymnenfrage zu klären, und Fehrenbach sah dies auch nicht als Aufgabe des Parlamentspräsidenten. Er setzte das Wort vom „vaterländischen Hymnus“ an das Ende der Debatte über die Friedensbedingungen der Entente-Mächte in der Nationalversammlung, die mit den Worten „Deutschland, Deutschland über alles“ schloß.

 

Im Frühsommer 1920 wurde in Berlin das Fehlen einer Nationalhymne schmerzlich bewußt, als das britische Außenministerium unter Lord Curzon um ein Exemplar der deutschen Nationalhymne für die Liste der britischen Flotte bat. Man konnte dieser Bitte nicht nachkommen. Auch die Reichswehr hatte angefragt, welche Hymne man bei offiziellen Anlässen zu spielen habe. Damit kam die Frage auf die Tagesordnung, wer die Hymne festlegen solle und welche Lieder in Betracht kamen.

 

Das Reichsjustizministerium teilte Fehrenbach (der mittlerweile Reichskanzler war) mit, daß der Reichspräsident Armee und Marine anweisen solle, das Deutschlandlied als Nationalhymne spielen zu lassen. Auch die Reichskanzlei lehnte die Schaffung einer gänzlich neuen Hymne ab, zumal man die Gefahr sah, dass das populäre Deutschlandlied zum rechten Kampflied degeneriere, während ein neues Lied erst um Akzeptanz zu ringen habe. Aufgrund diplomatischer Entwicklungen und weiterer politischer Diskussionen (u.a. innerhalb der SPD) dauerte es jedoch weitere zwei Jahre, ehe es zur Proklamation des Deutschlandliedes zur Nationalhymne kam.

 

Nach der Ermordung Walther Rathenaus im Juli 1922 nutzte man auf Vorschlag des Innenministers Adolf Köster den anstehenden dritten Verfassungstag dazu, dem Reichspräsidenten Ebert die Proklamation des Deutschlandliedes zur Nationalhymne vorzuschlagen. So erhielt das britische Außenministerium (ebenso wie das spanische, das mittlerweile ebenfalls angefragt hatte) die ersehnte Antwort, wobei die dritte Strophe des Liedes als Gesangstext besonders hervorgehoben wurde. In einem Aufruf in allen großen deutschen Tageszeitungen wurde betont: „Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck

 

Ebert erneuerte durch die Betonung der dritten Strophe die republikanische Deutung des Liedes und schrieb sie für Staatsanlässe fest, obwohl schon in der Weimarer Republik bevorzugt die erste Strophe gesungen wurde. Ab Januar 1933 wurde dann die erste Strophe zur Nationalhymne des Deutschen Reiches erklärt.

 

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die Militärregierungen der Alliierten das Deutschlandlied mit allen drei Strophen. Später wurde dieses Verbot nach Gründung der Bundesrepublik aufgehoben.

Bereits im September 1949 stand das Deutschlandlied als Hymne jedoch im Bundestag wieder auf der Agenda einer interfraktionellen Gruppe von Abgeordneten, und auch Bundeskanzler Adenauer wollte eine Rückkehr zur dritten Strophe des Deutschlandliedes als Ausdruck, „dass wir ein einiges Volk, ein freies und ein friedliches Volk sein wollen“, wie er 1950 anläßlich einer Rede zu Deutschlands Rolle in Europa meinte. Obwohl Bundespräsident Theodor Heuss zwischen 1950 und 1952 eine alternative Hymne in die Diskussion einbrachte, setzte sich das Deutschlandlied erneut durch.

 

·       Bundesrepublik Deutschland

Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 22 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, wurde das Lied der Deutschen lediglich aufgrund von Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung als Nationalhymne angenommen. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland legte man sich zunächst auf keine Nationalhymne fest, auch weil die Alliierten dies noch verweigerten.

 

Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, „das Hoffmann-Haydn’sche Lied“ als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe zu singen, und Heuss’ zustimmende Antwort erhoben das Lied der Deutschen  dann wieder de facto zur Nationalhymne.

 

Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland wurde also nicht durch Gesetz oder parlamentarische Abstimmung beschlossen. Allerdings wurde der Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Damit war das „Lied der Deutschen“ mit allen Strophen als Nationalhymne festgelegt, jedoch mit der Maßgabe, dass bei offiziellen Anlässen ausschließlich die dritte Strophe zu singen sei. Nach der Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik 1990, also nach der Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland wurde die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel (analog dem 1952er Vorbild der Herren Heuss und Adenauer) des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne erneut bestätigt.

 

In der Zeit bis 1989 wurde jedoch – vor allem durch den gewohnheitlichen Gebrauch in den Medien – aus dem ganzen Deutschlandlied eher ein selten gespieltes Lied ohne Worte, von dem manche glaubten oder glauben machen wollten, daß die ersten Strophen gar verboten seien. Wegen des Festhaltens am ganzen Lied als Ausdruck der Innigkeit und Sehnsucht nach Einheit, nach Tradition, nach Besinnung auf das ganze deutsche Volk und seine Geschichte, nach Recht und Freiheit wurden die Burschenschaften in jener Zeit oft gerügt, verspottet und gescholten. 1986 kam es im baden-württembergischen Landtag anläßlich eines Schulerlasses zum Eklat, als Kultusminister Meyer-Vorfelder (CDU) auf die Zwischenrufe der Grünen reagieren mußte, daß das Deutschlandlied ein „nationalistisches Sauflied“ sei.

 

Noch Anfang 1989 kam es in Hessen zu einem von SPD und Grünen hervorgerufenen Streit, weil Kultusminister Christean Wagner (CDU) das ganze Deutschlandlied an Schulen lernen lassen wollte.

Erst mit dem 9. November 1989 begann eine Renaissance des Liedes der Deutschen, als sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag erhoben und das Lied von Einigkeit und Recht und Freiheit sangen, nachdem die Öffnung der innerdeutschen Grenze bekanntgeworden war. Am Abend der Einheitsfeier am 3. Oktober 1990 verband das Singen der Nationalhymne dieses Lied mit dem Prozeß der
(Teil-)Wiedervereinigung.

 

Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundespräsident Richard von Weizsäcker traten im August 1991 dann in die Tradition Eberts und Adenauers, als sie die dritte Strophe als Nationalhymne für dieses teilvereinte Deutschland erneuerten.

 

·       Allgemeines zur Entstehung des Liedes

August Heinrich Hoffmann, der sich selbst nach seinem Geburtsort halb spöttisch Hoffmann von Fallersleben nannte, war 1841 bereits ein bekannter Lieddichter („Winter ade, scheiden tut weh“, „Alle Vögel sind schon da“, „Kuckuck, Kuckuck, ruft’s aus dem Wald“). Als Literaturprofessor in Breslau war er Teil des politischen Vormärz und trat in seinen zeitgleich zum Deutschlandlied erschienenen „Unpolitischen Liedern“ für ein liberales und national geeintes Deutschland ein.

 

Hoffmann schrieb das Deutschlandlied 1841 auf der damals britischen Insel Helgoland. Es wurde von Heinrich Julius Campe (der auch die Schriften Heines und anderer Vormärzdichter herausgab) verlegt und im Oktober desselben Jahres zu Ehren des badischen Staatsrechtsprofessors Karl Theodor Welcker in Hamburg vor Streit’s Hotel auf dem Jungfernsteig unter Fackelschein und Beteiligung einer großen Menschenmenge uraufgeführt.

 

Die Öffentlichkeit stand 1841 unter dem direkten Eindruck zweier politischer Ereignisse: einmal der sogenannten „Rheinkrise“ infolge der zwischen 1839 und 1841 erhobenen Forderungen der französischen Regierung Adolphe Thiers nach der Rheingrenze als östlicher Grenze Frankreichs, zum anderen dem Kampf gegen die 1840 im Königreich Hannover erlassene Verfassung, deren liberalerer Vorläufer 1833 aufgehoben worden war. Pressefreiheit, Verfassungsstaat und deutsche Einigung waren die Themen auf der Tagesordnung der politischen Diskussionen.

 

Besonders die Rheinkrise fand in einigen politischen Liedern der Zeit Beachtung, wie etwa in Max Schneckenburgers „Wacht am Rhein“ oder Nikolaus Beckers Gedicht „Der deutsche Rhein“. Politische Lieder waren Mitte des 19. Jahrhunderts gängige Mittel der politischen Auseinandersetzung, und so reiht sich das Deutschlandlied in die Reihe solcher Lieder und Gedichte der Zeit ein.

 

Textlich war es eine Hymne der national-liberal-konstitutionellen Bewegung, durch seine Verbindung mit der Melodie von Joseph Haydns Kaiserquartett gewann es jedoch den Charakter einer auch königsfreundlichen Hymne: Haydns Melodie hatte bereits 1797 mit dem Text „Gott erhalte Franz den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“ eine Verwendung als patriotisches Lied im Gefolge der Revolutionskriege gegen Frankreich gefunden. Das Kaiserquartett hatte damals – quasi als Anti-Marseillaise – die Bindung der österreichischen Untertanen an ihren Kaiser Franz vor dem Hintergrund der heranrückenden napoleonischen Armeen stärken sollen. Die Zeitgenossen verbanden mit der Melodie also eine dezidiert antifranzösisch-habsburgfreundliche Prägung.

 

In Hambach 1832 wurde noch die republikanische Marseillaise gesungen, 1841 setzte Hoffmann im Gefolge der Rheinkrise jedoch eine antifranzösische Note und stellte sein Deutschlandlied in die Tradition des alten Reiches vor 1806 und den damaligen Abwehrkampf gegen Frankreich. Die Kombination der liberalen Dichtung mit der dezidiert kaiserlichen Melodie Haydns war ein kluger Schachzug, um Kleinstaaterei und innere politische Zerrissenheit der Richtungen innerhalb der Nationalbewegung zu überwinden. Der Gegensatz zwischen monarchietreuer Melodie und liberalem Text prägte also bereits die Entstehung des Deutschlandliedes.

 

Ganze 15 Mal kommt das Wort „deutsch“ und „Deutschland“ vor: als Bezeichnung der Herkunft (Strophe 2: „Deutsche Frauen, deutsche Treue“), als – den damaligen Gegebenheiten entsprechende – räumliche Einordnung (Strophe 1: „Von der Maas bis an die Memel“) sowie als Ziel und Bekräftigung eines politischen Programms (Strophe 3: „Einigkeit und Recht und Freiheit“) mit der direkten Aufforderung zur Teilnahme: „Danach laßt uns alle streben“.

 

Das Lied der Deutschen trägt alle Gegensätze des Vormärz in sich und versucht diese durch den Appell „über alles“ im größeren Ganzen aufzuheben: Einerseits die Forderung nach dem liberal-aufgeklärten Verfassungsstaat, andererseits die romantische Rückbesinnung auf historisch Überkommenes und organisch Gewachsenes; hier Volksrepräsentation und Staatsvertrag, dort Kaiser und Reich, hier christlich-germanische Ursprünge, dort Rationalismus und Vernunftreligion. Das Deutschlandlied enthält ambivalente Aussagen und bildet als Ganzes eine Synthese, einen festlichen „Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle“, wie Friedrich Ebert später schreiben sollte.

 

In der 1848er Bewegung kam das Lied wenig zum Zuge, zumal es durch die getragene Melodie nur wenig kämpferisch und revolutionär war. Nach 1849 hingegen standen andere Lieder im Mittelpunkt der offiziellen Politik, und die preußische Königshymne „Heil dir im Siegerkranz“ wurde 1871 zur Hymne des Bismarckreiches. Erst nach Bismarcks Abgang trat das Deutschlandlied wieder mehr in den Vordergrund und erhielt – dem Geist der Zeit entsprechend – eine andere Gewichtung, indem es aus seinem historischen Entstehungskontext heraustrat: 1890 wurde es bei der Übergabe Helgolands gegen Sansibar gesungen, und so fand das „Deutschland über alles“ zum ersten Mal seinen Platz im Rahmen nationalistischer Expansion und Verklärung.

1901 wurde es bei der Einweihung des Bismarckdenkmals vor dem Reichstag intoniert und 1906 bereits im Brockhaus als Nationalhymne genannt. 1914 am Vorabend des Ersten Weltkriegs war es eines der populärsten politischen Lieder und erhielt im Krieg am 11. November 1914 durch einen nüchternen Heeresbericht seinen Platz im Topos nationalistischer Verklärung: „Westlich Langemarck brachen junge Regimenter unter Gesange ‚Deutschland, Deutschland über alles‘ gegen die erste Linie der feindlichen Stellungen vor und nahmen sie.“

Lag zuvor der Schwerpunkt des Liedes auf dem nationalliberalen Programm des Vormärz, so trat durch die Betonung der ersten Strophe bis 1914 und die Verbindung mit dem Gedanken des Opfers für das Vaterland eine eher national-expansionistische Ausrichtung hinzu, die sich sehr gut mit dem romantischen Grundmotiv des Liedes kombinieren ließ.

 

Offizielle Internetz-Verknüpfung zum Thema:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/die-nationalhymne-der-bundesrepublik-deutschland.html

 

Hinweis zum richtigen Verhalten

Wenn bei offiziellen Anlässen und Sportveranstaltungen (z. B.: Fußball-WM) die Nationalhymne gespielt wird, gebieten es Ehre und Anstand sich von seinem Sitzplatz zu erheben und nach Möglichkeit den Text in mäßiger Lautstärke mitzusingen. Dies gilt auch dann, wenn der Sitznachbar links und / oder rechts dies nicht mitmacht. Man bekundet damit stolz die Zugehörigkeit zu seinem Land. Dies ist weder peinlich noch dumm, in allen anderen Staaten der Welt wird dies genauso praktiziert und nirgends auf der Welt wird man dafür von anderen Staatsbürgern verhöhnt – dies sollte auch bei uns nicht sein.

 

Das in Frage stellen und die Diskussion zum Sinn einer Hymne, stellen eine Diskreditierung des Deutschlandliedes und seines Dichters dar. Auch das Absingen in einer anderen Sprache ist vollkommener Schwachsinn und entspringt nur kranken Gehirnen.

 

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben war zu seiner Zeit jahrelang auf der Flucht. Als damaliger Verfechter für einen liberalen, bürgerlichen Staat, der die deutschen Kleinstaaten überwinden sollte, war er dem Staat Preußen ein Dorn im Auge. Das von ihm verfasste Lied der Deutschen erregte in höchstem Maß die reaktionäre, preußische Obrigkeit, die damals an der Kleinstaaterei festhalten wollte. Besonders die erste Strophe missfiel den Preußen, da sie sich mit dem Ideal eines vereinten Deutschlands beschäftigte und somit die Herrschaft einzelner Fürsten in Frage stellte. Diese Einigkeit Deutschlands stellte August Heinrich Hoffmann von Fallersleben über alles in der Welt. Hoffmann von Fallersleben wurde deshalb ausgebürgert und war somit auf der Flucht.

 

Vor diesem historischen Hintergrund sollte die Entscheidung, heute nur noch die dritte Strophe als Hymne gelten zu lassen, unbedingt mal überdacht werden. Wer aber selbst noch die dritte Strophe ablehnt, hat entweder keine Ahnung von geschichtlichen Zusammenhängen oder will damit eine Diskussion anstoßen, um diese für eigene ideologische, möglicherweise kranke Zwecke zu missbrauchen. Doch dafür ist die Hymne nicht gedacht.

 

Nationalstolz bei Fußballveranstaltungen ?

Viele der Deutschlandhasser in unserem Lande, also viele Vaterlandsverräter, die meist noch von staatlichen Leistungen leben und noch niemals etwas wirklich vernünftiges Zustande gebracht haben, beklagen angesichts des bunten Deutschlandfahnenmeeres an Autos und Balkonbrüstungen einen „wieder aufflammenden“ Nationalismus. Viele der Politversagen in den Landtagen und im Bundestag stimmen darin ein und einige fordern gar, dass man vor diesem möglichen Hintergrund der „Gefahr“ durch ein Flaggenverbot begegnen sollte.

 

Selbst wenn tatsächlich durch das Spazierenfahren von Flaggen Nationalstolz präsentiert werden sollte ist dies nichts Verwerfliches. In anderen Ländern ist dies normal und selbstverständlich und niemand beklagt dort diese Feierlaune der Bevölkerung. Nur bei uns gibt es zu viele „Gutmenschen“, die dabei auch noch zu viele öffentliche Auftritte kostenlos in den vom Steuerzahler finanzierten Medien erhalten und darüber ihre kranken Meinungen äußern dürfen.

 

Angesichts dieser Diskussion um einen eventuell neu entfachten Nationalstolz in Deutschland fällt mir eigentlich nur ein, dass unsere Politversager wahrscheinlich nur „die Hosen voll haben“ und damit rechnen bald aus dem Parlament und aus dem Land gejagt zu werden. Sollte das Schwarz-Rot-Goldene-Flaggenmeer an den Schauplätzen der Fußball-WM tatsächlich ein anhaltendes Nationalbewusstsein der Deutschen geweckt haben, ist das nur zu begrüßen. In anderen Ländern werden dabei jedenfalls keine negativen Darstellungen zum Patriotismus entfacht.

 

Patriotismus hat ja auch mit Geschichte zu tun, mit Freiheitskampf über Jahrhunderte hinweg. Mit Menschen die sich für Volk und Vaterland aufopferten, Menschen die bereit waren sich für die Zukunft einzusetzen. Deutsch sein, Nationalstolz, Vaterlandsliebe – das ist etwas, dass mit Heimat, Anständigkeit, Aufrichtigkeit und Ruhm und Ehre zu tun hat. Also mit Begriffen, die unseren Politikern bekanntlich sowieso fremd sind. Deutsch sein, Nationalstolz, Vaterlandsliebe – das ist etwas, dass uns alle wie ein unsichtbares Band verbindet und zum Beispiel in der gemeinsamen Muttersprache und in einer gemeinsamen Geschichte vereint. Das sind Werte, die mit Raffgier, Korruption und Machtbesessenheit nicht zu tun haben – also unseren Politikern deshalb auch unverständlich bleiben. Werte und Tugenden die diese Damen und Herren nicht einmal erahnen.

 

Wobei anzumerken ist, dass die bunten Fähnlein auf den Straßen und an den Autos nach den Fußballveranstaltungen dann auch schnell wieder verschwunden sind. Also wirklich ein Aufflackern? Ein Strohfeuer? Nationales Denken überkommt die Bevölkerung scheinbar nur bei Fußballspielen. Ich empfand die Begeisterung dann auch allerdings mehr als den Karneval einer Spaßgesellschaft. Ein Karneval, der sofort beendet ist, wenn die bunt inszenierten Spiele wieder zu Ende sind und der Alltag zurückehrt. Niemand dieser manipulierten Fahnenträger trägt auch nur die Spur eines echten Vaterlandsstolzes in sich. Auch das ist leider die bittere Wahrheit. Altkanzler Helmut Kohl sagte einmal: „Die Deutschen sind ein krankes Volk.“ Dann ging er fort und erklärte nichts Weiteres dazu. Er hätte auch sagen können, „ein krankgemachtes Volk“. 

 

JKS / 2006 - 2016